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E4185/2025•Verfassungsgerichtshof E4185/2025
E4185/2025Verfassungsgericht02.03.2026
Asylrecht, Kinder, Privat- und Familienleben, Entscheidungsbegründung, Rückkehrentscheidung
I.1. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit da-mit seine Beschwerde gegen die Rückkehrentscheidung, den Ausspruch der Zulässigkeit der Abschiebung in die Russische Föderation und die Setzung einer vierzehntägigen Frist zur freiwilligen Ausreise abgewiesen wird, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art8 EMRK verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.
Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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