Gesamter Gesetzestext
Verfassungsgerichtshof E85/2026
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.06.2026
- ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E85.2026
Spruch
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird im Umfang des Spruchpunktes A.I. aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 3.144,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Schlagwörter
equal treatmentforeignersconstitutional complaintannulmentprocedural costs