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G205/2025•Verfassungsgerichtshof G205/2025
G205/2025Verfassungsgericht17.06.2026
Einkommensteuer, Bezüge, Lohnsteuer, Werbungskosten, Rechtspolitik
in dem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 41 Abs. 4 dritter Satz Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. 400/1988 idF BGBl. I 76/2011, in seiner heutigen nichtöffentlichen Sitzung gemäß Art. 140 BVG zu Recht erkannt:
§41 Abs4 dritter Satz Einkommensteuergesetz 1988, BGBl Nr 400/1988 idF BGBl I Nr 76/2011, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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