Verfassungsgerichtshof E3982/2025

E3982/2025Verfassungsgericht30.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3982/2025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2026:E3982.2025

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Zugang zu Informationen verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 3.484,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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