Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
8N8/88•OGH 8N8/88
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Petrag, Dr. Bauer und Dr. Schwarz als weitere Richter in der Ablehnungssache der Antragsteller
1. ) Wilhelm P*** Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mbH Co. KG, 2.) Wilhelm P*** Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mbH, 3.) H*** Eigentumswohnungen Gesellschaft mbH, 4.) D*** Eigentumswohnungen Gesellschaft mbH, 5.) Wilhelm P*** Internationale Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mbH, 6.) Karin P***, Hausfrau, und
7. ) Dipl.Ing. Wilhelm Siegfried P***, alle 4822 Bad Goisern, Bahnhofstraße 218, die Erst- bis Sechstantragsteller vertreten durch den siebenten Antragsteller, wegen Ablehnung aller Richter des Sprengels des Oberlandesgerichtes Linz, Jv 1454-17.3/88 des Oberlandesgerichtes Linz, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluß
gefaßt:
Die Ablehnungserklärungen werden, soweit sie sich gegen alle Richter des Oberlandesgerichtes Linz richten, zurückgewiesen.
Begründung:
Wie den Antragstellern bereits durch mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes mitgeteilt wurde, ist es in Lehre und Rechtsprechung herrschende Ansicht, daß die Ablehnung eines ganzen Gerichtes nur durch die Ablehnung eines jeden einzelnen seiner Richter unter Angabe detaillierter konkreter Ablehnungsgründe gegen jeden dieser Richter möglich ist (Fasching, Lehrbuch Rz 165; Fasching, Kommentar I, 200 Anm.4 zu § 19 JN; SZ 33/122 uva). Demgemäß ist der pauschale Ablehnungsantrag der Antragsteller, soweit er sich gegen alle Richter des Oberlandesgerichtes Linz richtet, zurückzuweisen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.