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9Ob1709/91•OGH 9Ob1709/91
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** K***** S*****, vertreten durch ***** Rechtsanwälte , wider die beklagte Partei O T*****, vertreten durch ***** Rechtsanwalt *****, wegen Feststellung einer Grenze und Einwilligung in die Grenzvermarkung, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß
gefaßt:
Die Ausfertigungen des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom 27. Februar 1991, 9 Ob 1709/91, werden wie folgt berichtigt:
Auf Seite 1, Zeilen 4, 5 und 6 von oben, hat es
statt "und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dkfm. Dr. Franz Schulz und Winfried Kmenta"
richtig "Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Bauer" zu lauten.
Begründung:
Der vorliegende Beschluß wurde tatsächlich in einem aus fünf Berufsrichtern zusammengesetzten Senat gefaßt, doch wurden in die Ausfertigungen irrtümlich die Namen der zuvor in Arbeits- und Sozialrechtssachen beigezogenen Laienrichter eingesetzt. Die Beschlußausfertigungen waren daher gemäß den §§ 419 und 430 ZPO entsprechend zu berichtigen.
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