Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
4Ob1016/92•OGH 4Ob1016/92
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei "f*****" Werbung Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Walter Prunbauer ua, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien
450. 000 S; Revisionsrekursinteresse: je 150.000 S), infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden und beklagten Parteien gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgerichtes vom 31. Jänner 1992, GZ 5 R 221/91-12, den Beschluß
gefaßt:
Die außerordentlichen Revisionsrekurse der klagenden und der beklagten Parteien werden gemäß § 78 EO iVm
§ 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528 a iVm § 510 Abs 3 ZPO).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.