Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
9ObA71/95(9ObA72/95)•OGH 9ObA71/95(9ObA72/95)
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Ernst Viehberger und Erwin Macho als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karl-Heinz G*****, Kaufmann, ***** vertreten durch Dr.Günther Stanonik und Dr.Christian Egger, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei Josef K*****, Gastwirt, ***** vertreten durch Dr.Maximilian Ellinger und Dr.Harald Egger, Rechtsanwälte in Kufstein, wegen 700.000 S und Unterlassung (Gesamtstreitwert 1,000.000 S, Streitwert im Revisionsverfahren 700.000 S), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 24.Jänner 1995, GZ 5 Ra 200, 201/94-62, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht vom 20.Mai 1994, GZ 46 Cga 1084, 1085/92-50, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 21.915 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 3.652,50 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Entscheidungsgründe:
Da die Begründung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es
auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG).
Die Kostenentscheidung gründet sich auf §§ 41 und 50 Abs 1 ZPO.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.