OGH 12Ns76/11i

12Ns76/11iObergericht13.09.2011

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns76/11i

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.2011

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 13. September 2011 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Mag. Michel in der Strafsache gegen Ramona G***** wegen des Vergehens des Diebstahls nach §§ 127, 15 StGB, AZ 8 U 60/11w des Bezirksgerichts Innsbruck, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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