OGH 13Ns6/12d

13Ns6/12dObergericht06.02.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns6/12d

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 6. Februar 2012 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Nordmeyer als weitere Richter in der Strafsache gegen Aji M***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 503 Hv 125/11d des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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