OGH 12Ns39/12z

12Ns39/12zObergericht15.05.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns39/12z

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Mai 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Maluun O***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 11 Hv 13/12a des Landesgerichts Eisenstadt, über den Antrag der Beschuldigten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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