OGH 13Ns37/12p

13Ns37/12pObergericht22.06.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns37/12p

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Juni 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Mag. Marek als weitere Richter in der Strafsache gegen Haliimo A***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 25 Hv 18/12i des Landesgerichts Eisenstadt, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Feldkirch delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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