OGH 13Ns45/12i

13Ns45/12iObergericht24.07.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns45/12i

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.07.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Juli 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Mag. Marek als weitere Richter in der Strafsache gegen Raed H***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2 und 224 StGB, AZ 514 Hv 9/12b des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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