OGH 13Ns54/12p

13Ns54/12pObergericht05.09.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns54/12p

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 5. September 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Asarahdoun M***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 503 Hv 100/12d des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Leoben delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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