OGH 15Ns57/12v

15Ns57/12vObergericht22.10.2012

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns57/12v

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.2012

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Oktober 2012 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen Cemal Y***** wegen des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 StGB, AZ 63 Hv 188/11v des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wels delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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