OGH 13Ns5/13h

13Ns5/13hObergericht18.02.2013

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns5/13h

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2013

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 18. Februar 2013 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Jivan S***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 16 Hv 95/12g des Landesgerichts Klagenfurt, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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