OGH 13Ns26/15z

13Ns26/15zObergericht16.04.2015

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns26/15z

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.2015
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:0130NS00026.15Z.0416.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 16. April 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Mag. Michel als weitere Richter in der Strafsache gegen Hamza J***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 13 Hv 59/14v des Landesgerichts Klagenfurt, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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