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15Ns80/16g•OGH 15Ns80/16g
Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Oktober 2016 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz in der Strafsache gegen Mario P***** Cyndi M***** wegen des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 24 Hv 57/16w des Landesgerichts Innsbruck, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Eisenstadt delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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