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15Ns67/18y•OGH 15Ns67/18y
Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Dezember 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. MichelKwapinksi in der Strafsache gegen Gheorghe S***** wegen des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB, AZ 7 Hv 98/18a des Landesgerichts Ried im Innkreis, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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