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13Ns1/22h•OGH 13Ns1/22h
Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Jänner 2022 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. SetzHummel LL.M. in der Strafsache gegen * T* und andere Angeklagte wegen Vergehen des Betrugs nach §§ 15, 146 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 38 Hv 46/21a des Landesgerichts Klagenfurt, über die Anträge der Angeklagten * T*, * S*, * K*, M* H* und F* H* auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.
Gründe:
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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