OGH 12Ns5/24t

12Ns5/24tObergericht05.03.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns5/24t

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0120NS00005.24T.0305.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 5. März 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Oshidari und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner in der Strafsache gegen * S* wegen des Vergehens des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB, AZ 14 U 214/23g des Bezirksgerichts Fünfhaus, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Feldkirch delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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