OGH 13Ns14/24y

13Ns14/24yObergericht05.03.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns14/24y

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0130NS00014.24Y.0305.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 5. März 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. SetzHummel LL.M. in der Strafsache gegen * A* wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 316 Hv 141/23z des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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