OGH 13Ns22/24z

13Ns22/24zObergericht20.03.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns22/24z

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0130NS00022.24Z.0320.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 20. März 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof.Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner in der Strafvollzugssache des * M*, AZ 16 BE 13/22x des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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