OGH 13Ns26/24p

13Ns26/24pObergericht15.04.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns26/24p

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0130NS00026.24P.0415.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. April 2024 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Brenner in der Strafsache gegen * B* wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 66 Hv 24/24i des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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