OGH 15Ns29/24v

15Ns29/24vObergericht18.04.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns29/24v

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0150NS00029.24V.0418.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 18. April 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Dr. Mann in der Strafsache gegen * K* wegen der Verbrechen der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 34 Hv 21/22h des Landesgerichts Innsbruck, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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