OGH 11Ns38/24p

11Ns38/24pObergericht22.05.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 11Ns38/24p

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0110NS00038.24P.0522.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Mai 2024 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen * A* wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1, Abs 4 StGB, AZ 41 Hv 42/24v des Landesgerichts Salzburg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.