OGH 12Ns42/24h

12Ns42/24hObergericht24.05.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns42/24h

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0120NS00042.24H.0524.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Mai 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafvollzugssache des * S*, AZ 41 BE 11/23p des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Eisenstadt delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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