OGH 13Ns28/24g

13Ns28/24gObergericht08.06.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns28/24g

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0130NS00028.24G.0608.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 2. Mai 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. SetzHummel, LL.M. in der Strafsache gegen * S* wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 24 Hv 22/24m des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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