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12Ns47/24v•OGH 12Ns47/24v
Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Juli 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. Sadoghi in der Strafsache gegen * M* und * V* wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2 erster Fall, 224 StGB, AZ 316 Hv 59/24t des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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