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2Nc34/24h•OGH 2Nc34/24h
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende und die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Erwachsenenschutzsache der betroffenen Person J*, über den „Widerspruch“ der betroffenen Person gegen den Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 17. Juni 2024, AZ 2 Nc 34/24h, den
Beschluss
gefasst:
Der „Widerspruch“ wird zurückgewiesen.
Begründung:
[1] Mit Beschluss vom 17. 6. 2024 wies der Oberste Gerichtshof einen Ablehnungsantrag der betroffenen Person betreffend die Mitglieder des * Senats zurück.
[2] Gegen diesen Beschluss ist kein weiteres Rechtsmittel vorgesehen, sodass der dagegen erhobene „Widerspruch“ der betroffenen Person zurückzuweisen war.
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