OGH 1Nc30/24p

1Nc30/24pObergericht11.10.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 1Nc30/24p

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0010NC00030.24P.1011.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Dr. Parzmayr als weitere Richter über den Antrag des Antragstellers J*, vom 23. September 2024 in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der an den Obersten Gerichtshof gerichtete, auf eine Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. 8. 2024 zu Ra 2024/16/00545 abzielende Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung:

Begründung

[1] Für eine Erledigung des im Spruch genannten Antrags durch den Obersten Gerichtshof, bei dem dieser Antrag direkt eingebracht wurde, besteht keine Rechtsgrundlage.

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