OGH 14Ns69/24v

14Ns69/24vObergericht10.12.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 14Ns69/24v

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0140NS00069.24V.1210.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 10. Dezember 2024 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Nordmeyer und Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafsache gegen * S* wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB, AZ 5 U 174/24v des Bezirksgerichts Steyr, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht GrazWest delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.