OGH 12Ns73/24t

12Ns73/24tObergericht20.12.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns73/24t

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0120NS00073.24T.1220.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 20. Dezember 2024 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Oshidari und Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafsache gegen * K* wegen des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB, AZ 39 Hv 81/24x des Landesgerichts Innsbruck, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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