OGH 15Ns83/24k

15Ns83/24kObergericht23.12.2024

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns83/24k

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.2024
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2024:0150NS00083.24K.1223.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Dezember 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Farkas in der Strafsache gegen * K* und andere wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ 53 Hv 53/23k des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Linz delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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