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13Ns52/25p•OGH 13Ns52/25p
Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Juli 2025 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und Dr. Brenner in der Strafsache gegen * V* wegen des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB, AZ 15 Bl 59/25g des Landesgerichts St. Pölten, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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