OGH 11Ns72/25i

11Ns72/25iObergericht24.10.2025

Gesamter Gesetzestext

OGH 11Ns72/25i

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2025
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2025:0110NS00072.25I.1024.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Oktober 2025 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Maßnahmenvollzugssache des * L*, AZ 73 BE 15/24m des Landesgerichts Innsbruck, über den Antrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Maßnahmenvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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