OGH 15Ns72/25v

15Ns72/25vObergericht07.11.2025

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns72/25v

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2025
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2025:0150NS00072.25V.1107.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 7. November 2025 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Riffel in der Strafsache gegen * B* wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach §§ 15, 212 Abs 1 Z 1 und 2 StGB, AZ 31 Hv 95/25b des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Steyr delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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