OLG Wien 17Bs13/26z

17Bs13/26zOberlandesgericht04.03.2026

Gesamter Gesetzestext

OLG Wien 17Bs13/26z

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:OLG0009:2026:0170BS00013.26Z.0304.000

Kopf

Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht in der Strafsache gegen A* wegen § 283 Abs 1 Z 1 zweiter Fall und Abs 2 StGB über die Berufung der Staatsanwaltschaft Wien wegen Schuld gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 8. Oktober 2025, GZ *34.3, nach der am 4. März 2026 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Röggla, im Beisein der Richterin Mag. SchneiderReich und des Richters Ing.Mag. Kaml als weitere Senatsmitglieder in Gegenwart des Oberstaatsanwalts Dr. Lechner, in Anwesenheit des Angeklagten A sowie seines Verteidigers Mag. Schweitzwer durchgeführten öffentlichen mündlichen Berufungsverhandlung am selben Tag zu Recht erkannt:

Spruch

Der Berufung wird nicht Folge gegeben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ** geborene A* vom wider ihn erhobenen Vorwurf, er habe in ** öffentlich auf eine Weise, dass es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu Hass gegen nach vorhandenen Kriterien (1) der Rasse und (2) der Weltanschauung definierten Gruppen, nämlich Juden und Zionisten, aufgestachelt, indem er auf seinem öffentlichen FacebookProfil „B*", auf dem er mit 3.658 Freunden verknüpft war, auf Arabisch nachgenannte „Gebete an Gott“ veröffentlichte, und zwar

1. am 9. Jänner 2024 „Oh Gott, bestrafe die kriminellen Zionisten und deren Unterstützer und zerstreue sie. Oh Gott, zähle sie und töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig.“;

2. am 15. Jänner 2024 „[…] Einhundert Tage sind nun seit der AlAqsaFlut vergangen, und alle möglichen Katastrophen haben die Menschen in Gaza heimgesucht. Also darf den Muslimen kein Zweifel in den Sinn kommen, dass Gott der Unterstützer seiner treuen Diener ist, und dass er die aufrichtigen Mudschaheddin mit klarem Sieg belohnen wird. Denn die Zeichen des Sieges waren deutlich zu erkennen, als die Zionisten unter verschiedenen Arten von Katastrophen und den Vorboten einer beschämenden Niederlage litten. Der völlige Sieg steht bevor, so Gott will, und alles, was die Mudschaheddin tun müssen, ist Geduld und die Kraft zu haben, sich an Gott zu wenden, denn Gott wird seinen Willen geschehen lassen, auch wenn die Ungläubigen dagegen sind.

Oh Gott, stärke die Mudschaheddin in Gaza, lenke ihre Pfeile, mache ihre Schritte sicher, stärke ihre Herzen und erschrecke die Herzen der Juden, der Besatzer, und verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden und diejenigen, die sie unterstützen und mit ihnen kämpfen.Oh Gott, erschüttere die Erde unter den Füßen der Juden, zerteile sie, indem sie unter einander uneinig werden und heftig gegeneinander kämpfen. […]

Oh unser Herr, das sind unsere zu Dir erhobenen Hände, und das sind unsere Schwäche und Demut, die Dir nicht verborgen bleibt, wir stehen demütig vor Deiner Türschwelle und bitten Dich um deine Barmherzigkeit und fürchten deine Strafe. Wir bitten um deine Hilfe für die Menschen in Gaza und Palästina. Bitte, oh Gott, besiege ihre Feinde, besiege die Juden und die Zionisten, die Besatzer und alle deren Unterstützer und Sympathisanten. Führe ihre Schüsse, Bomben, Raketen und Flugzeuge in ihre Brust zurück. Bitte lass die Erde unter Ihren Füßen zu einem Vulkan explodieren und lass sie als Lektion an die Welt erscheinen.

Oh Gott, der das Buch herabgesandt hat, der die Wolken formt und Gottes Feinde besiegt, besiege die Juden und gib den Mudschaheddin in Palästina den Sieg über sie.

Oh Gott, bestrafe sie, diese Kriminellen, mit einer unausweichlichen Strafe. Oh Gott, erschüttere die Erde unter ihren Füßen, senke ihre Fahnen und nimm ihnen ihren Gewinn weg, oh Gott, Amen.

Oh Gott, verbrenne ihre Herzen, und die Herzen ihrer Alten und Kinder, genauso wie sie die Körper der Frauen unseres Volkes in Gaza, deren Kinder und deren Alten verbrannt haben und zeige uns durch ihre Bestrafung die Wunder deiner Macht.

Oh Herr, lass sie unter Vulkanen, Erdbeben, Tod und Krankheit leiden. Oh Gott, lass sie unterdrückt, besorgt und ängstlich werden.

Oh Gott, zerreiße/verwandle ihre Körper in Stücke, gib ihnen keine Kraft und lass sie und diejenigen erniedrigt werden, die ihnen helfen. Oh Gott, zeige uns die Wunder Deiner Macht, indem Du ihre Kinder zu Waisen machst, und sie zerstreust.

Oh Gott, sende deinen Zorn und Hass auf die usurpierenden Zionisten herab, und auf diejenigen, die sie unterstützen, egal auf welchem Teil der Erde sie sind. Oh Gott, lass uns an dem Sieg unserer Brüder in Gaza und Palästina gegen unseren und deren Feinde erfreuen, denn wir sehnen uns nach deiner Barmherzigkeit und brauchen deine Hilfe. Wenn wir mit ihnen nicht in Anwesenheit kämpfen können, dann nimm bitte zumindest unsere Gebete für ihren Sieg an.“

gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen.

Dazu traf das Erstgericht folgende entscheidungswesentliche Feststellungen:

Auf Facebook betreibt der Angeklagte unter „B*“ ein Profil in arabischer Sprache, dem über 3.600 Personen folgen. Dabei handelt es sich um arabischsprachige Moslems aus dem In und Ausland, die im Angeklagten bisweilen eine religiöse Autorität sehen.

Auf diesem Kanal postete der Angeklagte die beiden inkriminierten, arabischsprachigen Beiträge, wobei nicht festgestellt werden konnte, dass der Angeklagte deren Texte auch selbst verfasst hätte und diese nicht bloß aus selbst empfangenen WhatsAppNachrichten geteilt hat.

Der erste Beitrag vom 9. Jänner 2024 hatte folgenden Inhalt:

Sei nicht traurig. Die ganze Welt ist für Gott nichts wert und war nie das Ziel.

Sammle gute Taten daraus und fürchte nur um dein Leben nach dem Tod. Das ist der große Sieg.

Das Leid darin ist gut für den, dem Gott Erfolg schenkt, also ist er geduldig und erwartet die Belohnung, und so verlässt er diese Welt mit leichten Lasten.

Die Leute des Wissens sagten: Wenn Gott Gutes für seinen Diener will, beeilt er sich ihn zu bestrafen, mit allerlei Nöten zu belasten und ihm in dieser Welt Kummer und Unglück zu bereiten. Damit er daraus herauskommt und sich nicht der Sünde schuldig macht. Und wem Gott das antut, dem werden die größte Güte und der größte Segen zuteil.

Oh Gott, der Erhabene, der Gnädige und Mächtige, wir bitten dich, oh Herr, um Hilfe und Gnade in Gaza. Neunzig Tage lang und dieser Tod zerstört uns, die Erde bebt und zittert vor dem Schrecken dieser Tage.

Außer dich, oh Herr, haben wir niemanden, der uns wahrnimmt. Denn du bist derjenige, der sieht, wie die Unterdrückung brennt und was sie verlangt!

Oh Gott, der seine Soldaten niemals im Stich lässt und sein Versprechen niemals bricht. Es gibt keinen anderen Gott außer dich. Bitte sei unserem Volk in Palästina ein Helfer, Unterstützer und Verteidiger.

Bitte Gott, beschütze das Volk Palästinas mit deinen Augen, die niemals schlafen, gib den Menschen dort Kraft, Stärke und Standhaftigkeit. Segne ihren Glauben und ihre Geduld. Bitte Gott, gewähre dem Volk Gazas den Sieg und gib ihnen den Ruhm und das Ansehen der Sieger.

Oh Gott, bestrafe die kriminellen Zionisten und deren Unterstützer und zerstreue sie. Oh Gott, zähle sie und töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig.“

Der aus dem obig genannten Leserkreis stammende Durchschnittsrezipient erkennt in diesem Text ein Gebet an Allah, das dem Konsumenten der Veröffentlichung Trost spenden soll. Neben Zitaten aus dem Koran und von C* sieht der Rezipient auch einen direkten Bezug zum darin angesprochenen GazaKonflikt. Den letzten Absatz, wonach Gott die „kriminellen Zionisten und deren Unterstützer“ bestrafen und sie allesamt töten soll, versteht der aus dem arabischen Kulturkreis stammende Leser im globalen politischen und religiösen Gesamtkontext dahingehend, dass die als „kriminellen Zionisten“ bezeichneten israelischen Streitkräfte, die infolge des Terroranschlages der Hamas vom 7. Oktober 2023 einen Angriff auf den GazaStreifen gestartet haben, dem auch viele Zivilisten zum Opfer gefallen sind, dafür ebenso wie deren Unterstützer von Gott bestraft und gleichsam eines göttlichen Racheaktes dafür vernichtet (getötet) werden sollen.

Der mit der Problematik des GazaKonfliktes vertraute und sich tendenziell der palästinensischen Seite zugehörig fühlende Durschnittsrezipient erkennt dabei, dass mit „kriminelle Zionisten und deren Unterstützer“ weder die Gruppe der Personen jüdischen Glaubens noch jene aller Zionisten sondern nur jene der vermeintlichen Aggressoren (arg: „kriminelle Zionisten“) samt ihrer Unterstützer gemeint war.

Am 15. Jänner 2024 postete der Angeklagte dann folgenden Text in Arabisch:

„Zitat aus dem Koran: O meine (Gottes)Diener, die ihr euch gegen euch selber vergangen habt! Verzweifelt nicht an Gottes Barmherzigkeit; seht, Gott verzeiht die Sünden für allemal; er ist gewiss der Vergebende, der Barmherzige.

Betrachtet diesen Vers ganz genau, um eine Manifestation des Ausmaßes der Barmherzigkeit und der Großzügigkeit Gottes zu sehen.

Er ruft die Sündigen auf: „O, meine Diener“ Und gibt ihnen Hoffnung: „Verzweifelt nicht“ Dann verkündet er ihnen die frohe Botschaft: „Gott verzeiht die Sünden für allemal“ Das ist seine Barmherzigkeit für jene, die sich von ihm abwenden. Wie, glaubt ihr, wird seine Barmherzigkeit sein mit jenen, die ihm folgen?

Oh Gott, wir suchen bei Dir Zuflucht vor Verzweiflung. Es gibt Menschen, mit denen man über Schmerz spricht ... und sie reden mit einem über Hoffnung … das sind die Menschen, die wir immer in unserer Nähe brauchen!

Diejenigen, die sich über fehlenden Lebensunterhalt, mangelndes Glück und schlechtes Leben beschweren, deren Kassen sind eigentlich voll und reich, aber sie haben die Schlüssel zu ihren Schätzen, zu Optimismus, Geduld und Glauben verloren!

Damit dich die Verzweiflung nicht besiegt, zitiert nach dem Imam D*:

Betrachte die Schmerzen und Nöte entweder als Freundlichkeit und Barmherzigkeit, oder als Gerechtigkeit und Weisheit, oder als Wiedergutmachung und Vorbereitung für etwas Gutes, das danach passieren wird.

Verzweifle nicht, egal wie lange Deine Not anhält. Erleichterung ist wie ein Fötus im Mutterleib: Wenn er vor seiner Zeit kommt, ist er deformiert und stirbt! Lass es zu seiner Zeit vollständig kommen, um Dir zu beweisen, dass es sich lohnt.

Einhundert Tage sind nun seit der AlAqsaFlut vergangen, und alle möglichen Katastrophen haben die Menschen in Gaza heimgesucht. Also darf den Muslimen kein Zweifel in den Sinn kommen, dass Gott der Unterstützer seiner treuen Diener ist, und dass er die aufrichtigen Mudschaheddin mit klarem Sieg belohnen wird. Denn die Zeichen des Sieges waren deutlich zu erkennen, als die Zionisten unter verschiedenen Arten von Katastrophen und den Vorboten einer beschämenden Niederlage litten. Der völlige Sieg steht bevor, so Gott will, und alles, was die Mudschaheddin tun müssen, ist Geduld und die Kraft zu haben, sich an Gott zu wenden, denn Gott wird seinen Willen geschehen lassen, auch wenn die Ungläubigen dagegen sind.

Oh Gott, stärke die Mudschaheddin in Gaza, lenke ihre Pfeile, mache ihre Schritte sicher, stärke ihre Herzen und erschrecke die Herzen der Juden, der Besatzer, und verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden und diejenigen, die sie unterstützen und mit ihnen kämpfen. Oh Gott, erschüttere die Erde unter den Füßen der Juden, zerteile sie, indem sie untereinander uneinig werden und heftig gegeneinander kämpfen. O Gott hilf uns mit deiner Kraft, wenn uns nur wenige Helfer helfen. Wir bitten dich um Hilfe für unser Volk/Leute in Gaza. Wir bitten dich um Hilfe für die Waisenkinder, die verwitweten Frauen, die älteren Menschen, auch für die Moscheen, die Tiere und die Bäume.

Oh unser Herr, das sind unsere zu Dir erhobenen Hände, und das sind unsere Schwäche und Demut, die Dir nicht verborgen bleibt, wir stehen demütig vor Deiner Türschwelle und bitten Dich um deine Barmherzigkeit und fürchten deine Strafe. Wir bitten um deine Hilfe für die Menschen in Gaza und Palästina, Bitte, oh Gott, besiege ihre Feinde, besiege die Juden und die Zionisten, die Besatzer und alle deren Unterstützer und Sympathisanten. Führe ihre Schüsse, Bomben, Raketen und Flugzeuge in ihre Brust zurück. Bitte lass die Erde unter Ihren Füßen zu einem Vulkan explodieren und lass sie als Lektion an die Welt erscheinen.

O Gott, der das Buch [den Koran] herabgesandt hat, der die Wolken formt und Gottes Feinde besiegt, besiege die Juden und gib den Mudschaheddin in Palästina den Sieg über sie. Oh Gott, bestrafe sie, diese Kriminellen, mit einer unausweichlichen Strafe. Oh Gott, erschüttre die Erde unter ihren Füßen, senke ihre Fahnen und nimm ihnen ihren Gewinn weg, oh Gott, Amen. Oh Gott, verbrenne ihre Herzen und die Herzen ihrer Alten und Kinder, genauso wie sie die Körper der Frauen unseres Volkes in Gaza, deren Kinder und deren Alten verbrannt haben und zeige uns durch ihre Bestrafung die Wunder deiner Macht. O Herr, lass sie unter Vulkanen, Erdbeben, Tod und Krankheit leiden. Oh Gott, lass sie unterdrückt, besorgt und ängstlich werden. Oh Gott, zerreiße/verwandle ihre Körper in Stücke, gib ihnen keine Kraft und lass sie und diejenigen erniedrigt werden, die ihnen helfen. O Gott, zeige uns die Wunder Deiner Macht, indem Du ihre Kinder zu Waisen machst, und sie zerstreust. Oh Gott, sende deinen Zorn und Hass auf die usurpierenden Zionisten herab, und auf diejenigen, die sie unterstützen, egal auf welchem Teil der Erde sie sind.

Oh Gott, lass uns an dem Sieg unserer Brüder in Gaza und Palästina gegen unseren und deren Feinde erfreuen, denn wir sehnen uns nach deiner Barmherzigkeit und brauchen deine Hilfe. Wenn wir mit ihnen nicht in Anwesenheit kämpfen können, dann nimm bitte zumindest unsere Gebete für ihren Sieg an.

O Herr, wir vertrauen auf Dich und hoffen auf Deine Hilfe und wenden uns an Dich, bitte enttäusche unsere Hoffnung nicht.

Oh Gott, schenke uns den Sieg und unterstütze unsere Brüder, die Mudschaheddin, so dass sie in jedem Zentimeter des Landes Palästina standhaft bleiben.

Am Ende unseres Gebets entbieten wir Gott unsere Dankbarkeit.

Gott möge unseren Propheten Muhammad und seine Familie und alle seine Gefährten bis zum Tag des Jüngsten Gerichts segnen.“

Der Durchschnittsrezipient aus dem angesprochenen Leserkreis entnimmt diesem Text neben den einleitenden tröstenden Gebetszeilen wiederum einen direkten Bezug auf den GazaKonflikt und den als „AlAqsaFlut“ bezeichneten Beginn durch den Terrorangriff der Hamas. Dabei besteht für den Leser kein Zweifel, dass der Textverfasser aufseiten der Palästinenser steht. Dieser wünscht sich, dass die als „Mudschaheddin“ bezeichneten Kämpfer auf PalästinenserSeite von Gott mit einem klaren Sieg belohnt werden. Dass sich auch hier die Gebete gegen die als Besatzer empfundenen israelischen Streitkräfte richten, erschließt sich dem Medienkonsumenten auf Formulierungen wie „erschrecke die Herzen der Juden, der Besatzer, ..:“ bzw „der ursupierenden Juden“ (s ON 24.26.3 FN 3) und den klaren Bezug auf den Konflikt, in welchem Gaza und das restliche Palästina zu einem Friedhof für diese Juden und deren Unterstützer und Kämpfer werden soll. Allah wird um Hilfe gegen diese und für das Volk von Gaza (die Waisenkinder, die verwitweten Frauen, die älteren Menschen), aber auch für die Moscheen, Tiere und Bäume gebeten, die unter der Reaktion der Israelis auf den HamasAngriff von 2023 leiden.

Wenn hiebei um den Sieg gegen die Feinde Palästinas beten wird, werden diese als „die Juden und die Zionisten, die Besatzer und alle deren Unterstützer und Sympathisanten“ benannt, womit sich dem einschlägigen Leser erschließt, dass mit „Juden“ die „Besatzer“ Palästinas, sohin die besetzenden (jüdischen) Israelis, und als „Zionisten“ die Unterstützer und Sympathisanten dieser besetzenden Israelis gemeint sind. Deren Schüsse, Bomben, Raketen und Flugzeuge mögen sie selbst treffen, der Erdboden unter ihnen möge explodieren. Dabei erschließt sich dem Medienkonsumenten auch unzweideutig, dass die die zu bestrafenden „Juden“ kriminelle seien, im gegebenen Kontext also konkret auf das Verhalten der Israelis wider die Palästinenser Bezug genommen wird.

Beachtet werden muss dabei zudem, dass das Wort „Juden“ in diesem Zusammenhang auf Arabisch auch generell synonym für „Israelis“ verwendet wird. Beide Texte richten sich sohin im gegebenen Gesamtkontext und für das moslemischarabische Publikum erkennbar gegen die Palästina ursupierenden (jüdischstämmigen) Israelis und deren Verbündete bzw wird auch deren Familien der Tod gewünscht, nicht aber gegen Juden als solche.

Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte diese Texte vor dem Posten zur Gänze gelesen hat.

Auch konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hätte, dass diese Texte zum Hass gegen die Gruppen der Juden oder Zionisten als solche aufstachelnd sein könnten.

Zu diesen Feststellungen gelangte das Erstgericht aufgrund folgender Beweiswürdigung:

Die Konstatierungen zu den Texten der beiden Postings folgten aus deren Übersetzungen durch die JBA (ON 24.26.3) sowie die darüber hinausgehenden Interpretationen durch den Dolmetscher in der Hauptverhandlung, jene zum Bedeutungsinhalt aus einer grammatikalischen und verbalen Interpretation derselben aus der Sicht der angesprochenen, seinerseits notorischen sowie aus den insofern durchwegs glaubwürdigen Angaben des Angeklagten ableitbaren Leserkreises. Dabei musste einerseits beachtet werden, dass die Texte in arabischer Sprache gepostet wurden, welche sich ungleich blumiger und bildhafter als die deutsche darstellt, andererseits darauf, dass die vorliegenden Texte von einem Imam gepostet wurden und an ein arabischislamisches Publikum gerichtet waren. Dies erfolgte zudem nicht isoliert von äußeren Umständen, sondern waren die Texte erkennbar Reaktionen auf die Angriffe der Israelis gegen die Hamas im Gazastreifen und die damit einhergehenden katastrophalen Folgen für die dortige Zivilbevölkerung.

Die Texte müssen daher auch in diesen Gesamtkontext hineingelesen werden, sodass man auch keinesfalls zur von der Staatsanwaltschaft herangezogenen, für den Angeklagten nachteiligsten Auslegung deren Bedeutungsinhalts gelangen konnte. Vielmehr waren diese neben einleitenden tröstend-religiösen Passagen eindeutig gegen die als Besatzer und Feinde empfundenen israelischen Kämpfer und Politiker sowie deren Verbündete gerichtet. Entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft kann dabei nicht beim bloßen Wortlaut wie „Juden“ oder „Zionisten“ verharrt werden, weil die Bedeutung der verwendeten Wörter zum einen mehrdeutig ist (Verwendung des Begriffes „Juden“ auf Arabisch auch für „Israelis“), zum anderen bei Betrachtung der Gesamttextierung aber auch klar herauskommt, dass sich die Verwünschungen nicht gegen Juden ob ihrer Religion oä richten, sondern gegen die als kriminell und Besatzer empfundenen (jüdischen) Israelis samt derer Unterstützer (im Ausland), sodass die Begriffe „Juden“ und „Zionisten“ nicht auf eine Religion, Rasse, Abstammung oder Weltanschauung, ja nicht einmal auf die israelische Staatsangehörigkeit, bezogen werden dürfen, sondern in erster Linie politisch verstanden werden müssen. Die angefeindete Gruppe setzt sich demnach teils – aber nicht nur (arg: und deren Unterstützer) – aus Juden und teils – aber nicht nur (vgl arabische Israelis) – aus Israelis zusammen. Weder sind damit Juden als solche, noch Israelis als solche gemeint, sondern eben – wie jedem verständigen Leser des angesprochenen Leserkreises erkennbar – der mit diesen Gruppen nicht idente sondern sich lediglich überschneidende Kreis der „Feinde Gazas“ bzw „Feinde Palästinas“.

Die Negativfeststellung zur Verfassung der Texte durch den Angeklagten selbst folgte unmittelbar aus seiner diesbezüglichen, durchwegs glaubhaften und lebensnahen eigenen Verantwortung, aus welcher auch die Negativfeststellung zur Kenntnis der gesamten Texte im Zeitpunkt des Postens abzuleiten war. Dass er die Texte selbst per WhatsApp bekommen und sodann auf Facebook gepostet hat, ist ein der allgemeinen Lebenserfahrung nach üblicher und weit verbreiteter Vorgang. Zumal der Angeklagter als sichtlich frommer und um Wahrheitsfindung bemühter Mensch dies plausibel dartun konnte, war dem in Ermangelung jeglicher entgegenstehender Beweisergebnisse zumindest im Zweifel auch zu folgen.

Zudem erweckte der Angeklagte auf das Gericht glaubhaft einen friedliebenden und versöhnlichen Eindruck, sodass auch seine Verantwortung, bei Kenntnis des Inhaltes der Texte hätte er diese nicht gepostet, nicht widerlegbar erschien. Dass er diese bei Veröffentlichung nicht zur Gänze gelesen habe, ist wiederum in der heutigen Online-Welt nicht selten vorzufinden. Zumal diese jeweils auch für den Rezipientenkreis sehr trostspendend beginnen und erst im unteren Teil politisch werden, war sohin auch die Verantwortung, sie gar nicht vollständig gelesen zu haben, nicht widerlegbar. Daraus resultierten auch die weiteren Feststellungen zur subjektiven Tatseite.

Den Konstatierungen widerstreitende Beweisergebnisse lagen nicht vor.

Rechtlich gelangte das Erstgericht zum Schluss, dass eine Tatbildmäßigkeit im Sinn des § 283 Abs 1 StGB nicht vorliege.

Dagegen richtet sich das als „volle Berufung“ (ON 34.2 S 21) angemeldete Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Wien, das – nach Zurückziehung der Berufung wegen Nichtigkeit (ON 1.38) - als Berufung wegen Schuld (ON 36) ausgeführt wurde.

Der Berufung kommt Berechtigung nicht zu.

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass nach den erstgerichtlichen Konstatierungen nicht festgestellt werden könne, dass der Angeklagte die inkriminierten Texte vor dem Posten zur Gänze gelesen habe, und ebenso nicht festgestellt werden könne, dass der Angeklagte es ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe, dass diese Texte zum Hass gegen die Gruppen der Juden oder Zionisten als solche aufstacheln könnten (US 8). Das Erstgericht konstatierte auch einen Bedeutungsinhalt der Texte, der nicht das (objektive) Tatbild des § 283 Abs 1 StGB herstellt.

Die Schuldberufung der Staatsanwaltschaft richtet sich im Wesentlichen gegen den vom Erstgericht festgestellten Bedeutungsinhalt der Beiträge. Zu der Negativfeststellung bezüglich der Kenntnis des gesamten vom Angeklagten geposteten Textes wird nur festgehalten, dass bei „lebensnaher Betrachtung“ davon auszugehen sei, dass er (der Angeklagte) „… nicht bloß gedankenlos Beiträge auf Facebook gepostet, sondern diese bewusst gewählt und veröffentlicht“ habe und argumentiert dies in einem Einschub mit der zeitlichen Nähe zum Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 sowie der Reaktion Israels auf diesen Angriff.

Zur Negativfeststellung bezüglich der subjektiven Tatseite des Angeklagten wird im Rahmen der Feststellungsrüge zum Bedeutungsinhalt ausgeführt, dass „die vom Angeklagten selbst zugestandene bewusst in Kauf genommene Mehrdeutigkeit (der Texte) ihm nicht zum Vorteil gereichen kann, sondern vielmehr zeigt, dass er mit der Veröffentlichung der Texte die bewusste und vorsätzliche Entscheidung traf, Texte öffentlich zu verbreiten, die von dem vom ihm angesprochenen Rezipientenkreis als verhetzerisch im Sinne des § 283 Abs 1 StGB verstanden wurden“.

Diese beiden Argumente vermögen die Beweiswürdigung zu den beiden Negativfeststellungen nicht zu erschüttern.

Zum einen ist es durchaus lebensnah, wie das Erstgericht argumentiert, dass entsprechend der Verantwortung des Angeklagten, er die Texte per WhatsAppNachricht bekommen und sodann auf Facebook (weiter)gepostet hat, zumal dies einerseits ein nicht unüblicher Vorgang ist, andererseits die Texte für in sozialen Medien verbreitete durchaus lang sind und die inkriminierten Textpassagen erst gegen Ende der Texte zu finden sind.

Die erstinstanzlichen Feststellungen werden aber dadurch gestützt, dass der Angeklagte, sobald er um die Problematik der Texte Kenntnis erlangte, diese gelöscht hat (HvProtokoll ON 34.2 S 3) und er durchgehend im Verfahren, beginnend mit seiner ersten Äußerung am 2. Mai 2025 (ON 17.9) sein Bedauern über die inkriminierten Textpassagen ausgedrückt hat. Die Gerichtserfahrung zeigt, dass gerade Personen die einer bestimmten politischen Ansicht zuneigen und diese öffentlich vertreten (z.B. posten), diese auch in Gerichtsverfahren vehement vertreten, weil ihnen gerade hier eine öffentliche Bühne geboten und ihr Prozessverhalten von ihren Anhängern verfolgt wird. Der Angeklagte beteuerte aber das gesamte Verfahren durchgehend die Existenzberechtigung Israels (HvProtokoll ON 34 S 13) und dass das Posten der Beiträge ein Fehler gewesen sei (zB HvProtokoll ON 34 S 3, ON 17.9, ON 17.10) und er empfinde keine Hass oder Abneigung gegen Juden (ON 17.10 S 8), wobei sich diese Aussagen mit dem persönlichen Eindruck des Angeklagten, den der Erstrichter als friedliebend und versöhnlich beschreibt (US 9), deckt, sodass die beiden negativen Feststellungen, die das Vorliegen der subjektiven Tatseite ausschließen, zumindest im Zweifel für den Angeklagten durchaus wohlbegründet und nachvollziehbar sind, während die Staatsanwaltschaft den erstgerichtlichen Erwägungen in ihrer Berufung inhaltlich nichts entgegensetzt, sodass an diesen durch die Berufung auch keine Zweifel geweckt werden.

Da sohin die Berufung schon daran scheitert, berechtigte Zweifel am festgestellten Nichtvorliegen der subjektiven Tatseite zu wecken, wäre ihr selbst bei Konstatierung eines anderen als erstinstanzlich festgestellten Bedeutungsinhalts der inkriminierten Texte nicht Folge zu geben. Eine Auseinandersetzung mit den Berufungsargumenten bezüglich des Bedeutungsinhalts der Beiträge erübrigt sich sohin, wobei auch diesbezüglich insbesondere aufgrund des Umstandes, dass die inkriminierten Inhalte in arabischer Sprache verfasst sind und diese, wie das Erstgericht zutreffend festhält, erheblich blumiger und bildhafter als die deutsche Sprache ist, sodass wohl nicht jedes Wort gleich wie in der deutschen Sprache auf die Waagschale zu legen ist, die erstinstanzliche Beweiswürdigung nicht fehlerhaft erscheint.

Der Berufung war sohin ein Erfolg zu versagen.

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