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14Ns25/26a•OGH 14Ns25/26a
Der Oberste Gerichtshof hat am 10. April 2026 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Nordmeyer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. in der Strafsache gegen * H* wegen des Verbrechens der Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes und der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 3h Abs 1 und 2 VG, AZ 602 Hv 7/25k des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.
Gründe:
[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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