OGH 14Ns27/26w

14Ns27/26wObergericht16.04.2026

Gesamter Gesetzestext

OGH 14Ns27/26w

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2026:0140NS00027.26W.0416.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 16. April 2026 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Nordmeyer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. und Dr. Farkas in der Strafsache gegen * M* wegen Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 36 Hv 14/26t des Landesgerichts Salzburg, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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