OGH 12Ns41/26i

12Ns41/26iObergericht15.05.2026

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns41/26i

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2026:0120NS00041.26I.0515.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Mai 2026 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Haslwanter LL.M. und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Sadoghi PMM in der Strafsache gegen Dr. * F* wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 4 StGB, AZ 22 Hv 89/25a des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgerichts für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.