OGH 15Ns37/26y

15Ns37/26yObergericht27.05.2026

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns37/26y

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2026:0150NS00037.26Y.0527.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Mai 2026 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Farkas in der Strafsache gegen * H* und andere Angeklagte wegen des Vergehens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 66 Hv 53/25f des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag des Angeklagten * Ho* auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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