0479/47•Verwaltungsgerichtshof 0479/47
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgerichtshof 0479/47
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.02.1948
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1948:1947000479.X03
Spruch
Die Beschwerde wird, soweit sie von JB erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.
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