1273/47•Verwaltungsgerichtshof 1273/47
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgerichtshof 1273/47
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.02.1949
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1949:1947001273.X00
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als die Vermögensteuerfestsetzung auf den 1. Jänner 1945 durch die Bewertung der Forderung des Steuerpflichtigen gegen CH mit 72.000 S gemäss § 243 AO berichtigt wurde, wegen Gesetzwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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