0309/48•Verwaltungsgerichtshof 0309/48
Verwaltungsgerichtshof 0309/48
0309/48Verwaltungsgerichtshof24.03.1949
Regest
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters
Gesamter Gesetzestext
Verwaltungsgerichtshof 0309/48
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.03.1949
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Gesetzwidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
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