Verwaltungsgerichtshof 1885/66

1885/66Verwaltungsgerichtshof03.11.1967

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Baurecht Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 örtlich Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1885/66

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.11.1967
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1967:1966001885.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.255,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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