Verwaltungsgerichtshof 0320/67

0320/67Verwaltungsgerichtshof20.12.1967

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0320/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1967

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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