Verwaltungsgerichtshof 0688/67

0688/67Verwaltungsgerichtshof15.05.1968

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0688/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1968
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1968:1967000688.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.180, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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