Verwaltungsgerichtshof 0724/67

0724/67Verwaltungsgerichtshof03.05.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0724/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.05.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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