Verwaltungsgerichtshof 0999/67

0999/67Verwaltungsgerichtshof24.04.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0999/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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